Aktuelles
15.04.2024: Im Steuerberaterverband Hessen wurde unser Artikel „Ressourcenoptimierung durch Prozessoptimierung in personell knappen Zeiten" veröffentlicht
Die Verfahrensdokumentation wird oft als eine mühsame Pflicht betrachtet, die darauf abzielt, potenzielle formelle Mängel während einer Betriebsprüfung zu vermeiden. Wenn der Fokus jedoch ausschließlich auf Haftungsvermeidung und formellen Anforderungen liegt, werden die weitreichenden Vorteile, die eine professionelle Verfahrensdokumentation zu bieten hat, oft übersehen.
27.02.2024: Referenzzschreiben der BURGGRAF-Gruppe
Sehr stolz können wir heute ein Referenzzschreiben der BURGGRAF-Gruppe veröffentlichen, in dem unsere wertvolle Unterstützung und fachkundige Beratung bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentationen hervorgehoben wurden.
Hier geht es um vollständigen Referenzschreiben
12.02.2024: Im managerreview-Magazin wurde unser Artikel „GoBD als Franchisesystem?" veröffentlicht
Franchising hat sich als bewährtes Modell etabliert, um den Traum der Selbständigkeit Realität werden zu lassen. Jedoch hat vemeto unter der Leitung von Sven Horak den Status eines Pioniers im Bereich des Nischen-Franchisings erreicht und hebt sich deutlich von anderen Konzepten ab. Dieses innovative Unternehmen bietet seinen Franchisenehmer eine klare Vision in einem bislang weitgehend unerschlossenen Geschäftsfeld.
24.09.2023: Lernen Sie vemetoxetin auf der expopharm kennen
Wir helfen Apotheken dabei, auf den Besuch eines Betriebsprüfers genauso exzellent vorbereitet zu sein wie auf den eines Pharmazierats – denn die möglichen Konsequenzen sind von ähnlicher Größenordnung.
Der Markt verändert sich rapide, so dass optimierte kaufmännische Prozesse zur Existenzsicherung der Apotheke vor Ort erheblich an Bedeutung gewinnen.
In Apotheken werden die pharmazeutischen Prozesse bis ins Detail verstanden, gelebt und dokumentiert. Aber wie steht es mit den kaufmännischen Abläufen? Diese werden häufig nicht mit der gleichen Priorität strukturiert. Mit anderen Worten: Die Apotheken sind sehr gut auf den Besuch des Pharmazierats vorbereitet, häufig aber nicht auf den Besuch eines Betriebsprüfers. Getreu dem Motto: „Buchhaltung macht mein Steuerberater. Damit habe ich nichts zu tun.“
Wir sind Ihr Partner auf Augenhöhe auf dem Weg in die Digitalisierung und Prozessstabilität. Mit einem einzigartigen und zertifizierten System erfassen wir die Ist-Prozesse und visualisieren diese auf leicht verständliche Weise. Somit wird das Verbesserungspotenzial sofort sichtbar und kann strukturiert angegangen werden. Die vorgeschriebene Verfahrensdokumentation liefern wir automatisch als ideale Ergänzung zum Qualitätsmanagementhandbuch mit. Und selbstverständlich ist sie die ideale Grundlage, um entspannter in eine Betriebsprüfung zu gehen und Steuernachforderungen zu vermeiden.
Lernen Sie unseren Blockbuster vemetoxetin an Stand NC13 in Halle 3.1 auf der expopharm in Düsseldorf kennen.
Hier geht es zum vollständigen Beitrag.
21.12.2022: Im Magazin „Der Mittelstand" wurde unser Artikel „Digitalisierungseinstieg mit Verfahrensdokumentation" veröffentlicht
Verfahrensdokumentation statt verfahrener Situation – Chancen erkennen und zielgerichtet nutzen. Wie Unternehmerinnen und Unternehmer die verpflichtenden Vorgaben der GoBD dazu nutzen können, Digitalisierung im eigenen Unternehmen zu gestalten.
24.10.2022: In der Ausgabe 23 der ERFOLG Magazin Sonderveröffentlichung ist ein neues Interview mit Sven Horak erschienen
Sie können hier die vollständige Ausgabe herunterladen.
22.09.2022: Sven Horak im Interview mit wirtschaft tv
12.09.2022: Im managerreview-Magazin wurde unser Artikel „Zielsicher durch den GoBD-Dschungel" veröffentlicht
02.12.2021: Im Forbes-Magazin ist unser Artikel "Zielsicher durch den GoBD-Dschungel. Verfahrensdokumentation statt verfahrener Situation - Chancen erkennen und zielgerichtet nutzen" erschienen
In der Ausgabe Nr 9-21 des deutschsprachigen Forbes-Magazins ist ein Artikel der vemeto GmbH erschienen. Der Artikel hat die Headline "Zielsicher durch den GoBD-Dschungel. Verfahrensdokumentation statt verfahrener Situation - Chancen erkennen und zielgerichtet nutzen."
02.12.2021: Im managerreview-Magazin wurde unser Fachbeitrag „Verfahrensdokumentation – Liebe auf dem zweiten Blick veröffentlicht“
19.06.2021: Der neue Mitarbeiter bei vemeto ist eine KI und der digitale Zwilling von Sven Horak
Freuen Sie sich auf ein interessante Kurzvideos mit dem digitalen Kollegen in der Zukunft.
02.03.2021: Interview mit Sven Horak bei hsp TV zum Thema: "Keine Verfahrensdokumentation? Keine Digitalisierung!"
Digitalisierung kann nur stattfinden, wenn die Beteiligten den Status Quo kennen. Anstatt die Verfahrensdokumentation nach GoBD als lästige Pflicht abzutun, sollten Unternehmen diese als Startschuss für ihre eigene digitale Zukunft verstehen. Erfahren Sie mehr im Video.
14.01.2021: Kostenloser Online-Vortrag am 02.02.2021 mit dem Thema "Wettbewerbsvorteil durch Verfahrensdokumentation"
Eine Verfahrensdokumentation ist aus Sicht des Finanzamtes ein Muss für jeden Unternehmer. Aber ist es wirklich nur eine weitere Pflicht, die es zu erfüllen gilt?
Definitiv nicht, denn die sensiblen steuerrelevanten Prozesse innerhalb seines Unternehmens im Detail zu verstehen und permanent zu hinterfragen liegt ganz klar im Interesse des Unternehmers.
Die Prozessvisualisierung und -beschreibung in einer Verfahrensdokumentation bietet also sehr viele Chancen – man muss sie nur erkennen und nutzen!
In unserem Vortrag legen wir Ihnen einfach und verständlich die Hintergründe der finanzbehördlichen Auflage dar und zeigen Ihnen auf, wie Sie Chancen identifizieren und in nachhaltigen Vorteil für Ihr Unternehmen umwandeln können.
Hier geht es zur Anmeldung
08.12.2020: Beratungsförderung vom BAFA bis 2023 verlängert - weiterhin von der Beratung durch die vemeto GmbH profitieren
Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre verlängert. Mit der Richtlinienverlängerung wird die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer qualifizierten Unternehmensberatung zu erhalten. Nähere Informationen gibt es hier.
02.12.2020: Sven Horak im Podcast zum Thema "Wie wir Unternehmen fit für die GoBD machen"
„GoBD – Was ist das denn und was muss ich da machen?“ - genau mit dieser Frage beschäftigt sich Sven Horak im Podcast gemeinsam mit Christian Solle. Hier geht es zum Video und hier zum Podcast (auch verfügbar bei Apple Podcast, Spotify und anderen Plattformen).
05.04.2020: 100% BAFA-Förderung für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen!
Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen. Das gilt u.U. auch für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation, um gestärkt aus der Krise zu gehen! Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
22.01.2020: vemeto GmbH beim BAFA gelistet
Wir sind nun als qualifizierter Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet. Das BAFA bezuschusst Beratungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu allen Fragen der Unternehmensführung, je nach Region und Art der Beratung, mit bis zu 90 Prozent bei Beraterhonoraren bis 4.000 Euro. Dies setzt voraus, dass der Berater eine BAFA-Zulassung vorweisen kann. Förderziel ist dabei die Steigerung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von KMUs, um Arbeitsplätze zu sichern. Die Erstellung von Verfahrensdokumentationen nach GoBD wird ebenfalls vom BAFA gefördert, sofern die Fördervoraussetzungen von dem zu beratenden Unternehmen erfüllt werden. Mehr Informationen zu den BAFA-Förderprogrammen finden Sie hier.
20.12.2019: Neufassung der GoBD
Mit dem BMF-Schreiben vom 28. November 2019 werden die GoBD neugefasst. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014, BStBl I S. 1450.
Wichtigste Änderungen kurz zusammengefasst
Die Änderungen gegenüber den Fassung vom 14.11.2014 enthält zum Teil wesentliche Erleichterungen:
- Bildliche Erfassung von Belegen durch mobile Geräte (sog. mobiles Scannen) ist nun zulässig. Dies gilt auch für im Ausland erstellte Erfassung, z.B. auf Dienstreisen ins Ausland.
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Konvertierte Inhouse-Formate mit derselben oder höherer maschinellen Auswertbarkeit als die Ursprungsdateien dürfen statt dieser aufbewahrt werden.
Wenn Originaldateien in eigenen Formate umgewandelt wurden, mussten beide Versionen aufbewahrt werden und die konvertierte Version als solche gekennzeichnet werden. Dies ist nun nicht mehr erforderlich. Eine entsprechende Verfahrensdokumentation ist für diesen Prozess vorzulegen. -
Alleinige Aufbewahrungspflicht der strukturierten Daten bei sog. „Mehrstücken“.
Die Aufbewahrung der strukturierten Daten, die über eine Banking- oder Zahlungsdienstschnittstelle abgerufen wurden, ist nun ausreichend. Die inhaltsgleichen Dokumente (z.B. pdf-Auszüge) müssen nicht mehr aufbewahrt werden, sofern sie sich gleich oder höherwertig auswerten lassen als das bildhafte Dokument. -
Erhöhter Fokus auf Einzelaufzeichnungspflicht und Zeitnähe.
Bare und unbare Geschäftsvorfälle können kurzzeitig gemeinsam in einem Grundbuch festgehalten werden – eine erhebliche Erleichterung für z.B. Hotels oder Restaurants. -
Erleichterung bei Datenmigrationen.
Im Falle eines Systemwechsels oder einer Auslagerung von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten ist es nun ausreichend, wenn nach Ablauf des 5. Kalenderjahres, das auf die Umstellung folgt, die Daten auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn die Außenprüfung bereits begonnen wurde. - Die Referenzierung der Stornobuchung zu der ursprünglichen Buchung ist nun verpflichtend.